Logo Wob11 - Web ohne Barrieren nach Paragraph 11 im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Meldestelle für Webbarrieren - Beispiele für Barrieren im Web

Navigation

Servicenavigation

Startseite

Inhalt

Meldestelle für Webbarrieren

Beispiele für Barrieren im Web

Die AbI-Meldestelle legt bei ihrer Beurteilung von Webseiten die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV) zugrunde (hierzu mehr im Informationsportal "Web ohne Barrieren"). Darüber hinaus werden aber auch andere Barrieren berücksichtigt, die durch die technischen Neuentwicklungen entstehen können.

Wir möchten gerne von Ihnen wissen, was für Sie ganz persönlich ein Stolperstein ist. Die folgenden Beispiele sollen Ihnen einen Eindruck vermitteln, auf welche Probleme Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie im Web surfen.

Typische Barrieren für blinde User

Blinde Nutzer benötigen zum Surfen eine Technik, die ihnen die Bildschirminhalte vorliest (Screenreader). Wenn zum Beispiel Überschriften, Links und Absätze nicht als solche gekennzeichnet sind, kann der Screenreader sie nicht vorlesen.

Weitere häufige Barrieren für blinde Nutzer sind Bilder, die keinen Alternativtext zur Beschreibung der Bilder enthalten. In diesem Fall wird nur der Dateiname vorgelesen, der oft nicht aussagekräftig ist.

Ähnliches passiert mit Linktexten: Der blinde User kann mit einem Informationsverweis "mehr" oder "weiter" nichts anfangen.

Ältere Webseiten wurden mittels Tabellen strukturiert. Layouttabellen haben aber den Nachteil, dass die Inhalte durch den Screenreader selten in der korrekten Reihenfolge wiedergegeben werden. Textabschnitte werden dadurch aus dem Kontext gerissen und ohne konkreten Zusammenhang vorgelesen.

Weitere Barrieren für blinde Nutzer sind Frames (Seiten-Segmente), die nicht korrekt betitelt sind. Beispielsweise die Bezeichnung "left-frame" gibt keine Information, der Titel "Hauptnavigation" wäre hilfreicher.

Eine Barriere für blinde Surfer, die uns immer öfter gemeldet wird, ist das sogenannte CAPTCHA (Completely Automated Public Turing Test to Tell Computers and Humans Apart). Hierbei ist ein Zeichencode von einer Grafik abzulesen und in ein Eingabefeld einzutragen.

Typische Barrieren für sehbehinderte Menschen

Menschen mit Sehbehinderungen wählen gerne eine hohe Bildschirmauflösung, die Inhalte sehr groß darstellt. Inhalte können durch eine zu große Wiedergabe verzerrt oder mittels Scrollen überhaupt nicht mehr erreichbar sein. Besonders problematisch ist, wenn sich die Schrift gar nicht vergrößern lässt oder wenn die Vergrößerung zu einem Überlappen von Elementen führt.

Oft werden auch Farben gewählt, die für farbenblinde Surfer nicht deutlich genug unterscheidbar sind, die Hell-Dunkel-Kontraste sind zu gering, so dass sich nicht ausreichend der Text vom Hintergrund abhebt.

Barrieren für Surfer mit motorischen Einschränkungen

Menschen mit motorischen Einschränkungen haben teilweise Schwierigkeiten eine Maus zu führen, sind auf die alleinige Bedienbarkeit einer Website mittels Tastatur angewiesen. Bei der Herstellung einer Internetseite muss darauf geachtet werden, dass alle Inhalte ohne Maus erreichbar sind.

Andere User mit unsicherer Motorik haben Schwierigkeiten, kleine Buttons mit der Maus zu treffen. Zusätzlich erschwert wird, wenn diese Buttons zu nahe beieinander liegen.

Viele Surfer mit motorischen Einschränkungen benötigen überdurchschnittlich lange Zeit, um Eingabefelder auszufüllen. Steht nur eine kurze Zeitspanne zur Verfügung, bis ein Vorgang abgeschlossen sein muss, beispielsweise beim Homebanking, dann handelt es sich auch dabei um eine Barriere.

Barrieren für gehörlose Menschen

Wer von Geburt an gehörlos ist, leidet oft unter einer geringeren Schriftsprachkompetenz. Die Sprache dieser Menschen ist die Gebärdensprache. Wer niemals die Möglichkeit hatte, eine Lautsprache durch Hören zu erlernen, wird diese Sprache auch in geschriebener Form nur mit Einschränkungen lesen können. Deshalb wäre es ideal, wenn alle Inhalte im Web alternativ in Gebärdensprachfilmen angeboten würden.

Eine Barriere für spät ertaubte Menschen, die leicht ausgeräumt werden könnte, sind Audio- oder Video-Dateien ohne Untertitel.

Letzte Aktualisierung am 22.09.2008